Allgemeines Zivilrecht
Das Zivilrecht ist eines der drei großen Rechtsgebiete des deutschen Rechtssystems. Unter das Zivilrecht fallen Bereiche wie das Personenrecht, das Kaufrecht, das Mietrecht, das Darlehnsrecht, das Erbrecht, oder das Sachenrecht. Diese Aufzählung ist bei weitem noch nicht abschließend. Sie zeigt vielmehr, dass das Zivilrecht sehr weitläufig ist. Daraus folgen unterschiedlichste Fragestellungen, derer wir uns gerne annehmen. |
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