Kontakt und Terminvereinbarung

Adresse:
Gerhard-Gerdes-Straße 19
37079 Göttingen

Kontakt:
Fon: 0551 - 50 50 20
Fax:
0551 - 50 50 244 
Mail: kanzlei@ra-kropp.de

Gebühren

Die Honorarfrage ist kein Tabuthema. Sie wird im Gespräch mit Ihnen einvernehmlich geklärt. Das Honorar für das Erstgespräch kann frei vereinbart werden. Den Schriftwechsel mit Ihrer Rechtsschutzversicherung erledigen wir gerne für Sie.

Im Zivilrecht rechnen wir entweder auf Basis des RVG oder gemäß der mit Ihnen getroffenen Honorarvereinbarung ab.

Gleiches gilt auch für das Strafrecht. Wir übernehmen aber selbstverständlich auch Pflichtverteidigungen, bei denen der Staat die Kosten trägt.

Im Notariat gilt das Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) mit den jeweiligen Gebühren nach dem Geschäftswert der Beurkundung.