Notariat

Der Notar ist - bei beurkundungspflichtigen Verträgen - der staatlich verordnete Verbraucherschützer. Notare sichern aufgrund ihrer Unabhängigkeit von Staat und Auftraggeber sowie ihrer strengen Unparteilichkeit dem Bürger auch bei schwierigen und folgenreichen Rechtsgeschäften dessen Recht. Die Aufgabengebiete der Notare umfassen Gestaltung, Beglaubigung und Beurkundung in den Bereichen: |
|