Kontakt und Terminvereinbarung

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Erbrecht


Auch das Erbrecht ist in Deutschland grundrechtlich verankert. Es umfasst einerseits das Recht, Verfügungen über das Eigentum oder andere veräußerbare Rechte zum Eintritt des eigenen Todes hin zu regeln, andererseits aber auch das Recht Begünstigter solcher Verfügungen zu werden.
In dieses Rechtsgebiet sind viele verschiedene Aspekte anderer Rechtsgebiete eingebettet. So müssen zum Beispiel das Eigentumsrecht oder auch das Steuerrecht Beachtung finden. Daraus ergeben sich Problemstellungen, die oftmals große finanzielle Bedeutung haben und damit auch viel Zündstoff für Streitigkeiten bieten.

Unsere Tätigkeiten umfassen unter anderem:

Erbrecht:
  • Außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung oder Abwehr von erbrechtlichen Ansprüchen,
  • Gestaltung von Testamenten, vorweggenommenen Erbfolgen, Schenkungen und Erbverträgen,
  • Sicherung bzw. Abwehr von Pflichtteilsansprüchen,
  • Beratung bei der Unternehmensnachfolge und Vermögensnachfolgeplanung für Privatvermögen,
  • Beratung und Vertretung bei Stiftungsgründungen,
  • Testamentsvollstreckung und Nachlassverwaltung,
  • Beratung bei der Auseinandersetzungen von Erbengemeinschaften,
  • Beratung und Vertretung bei Fragen zur Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung.
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