Handels- und Gesellschaftsrecht
Das Handels- und Gesellschaftsrecht bezeichnet das Rechtsgebiet, welches sich mit privatrechtlichen Personenvereinigungen, die sich zur Erreichung bestimmter Zwecke durch Rechtsgeschäfte begründet haben, beschäftigt. Es umfasst von der Gründung solcher Unternehmen, über die Rechtsgeschäfte die solche Unternehmen schließen und abwickeln, alles bis hin zur Auflösung der Unternehmen. Das Handels- & Gesellschaftsrecht erstreckt sich damit über das eigentliche Kerngebiet hinaus auch in Bereiche des allgemeinen und besonderen Zivilrechts. Das Sprichwort: "Frühe Fehler werden teuer bezahlt" bringt die wesentliche Problematik auf den Punkt. Im Handels- und Gesellschaftsrecht wirken sich Entscheidungen häufig erst mittel- bis langfristig aus. Wenn in solchen Entscheidungen also fehler gemacht worden sind, dann fallen sie zumeist erst sehr viel später auf und sind dann meist nicht oder nur teuer zu beheben. Aus diesem Grund ist eine gute Beratung - besonders in der Anfangszeit - überaus wichtig. |
Unsere Tätigkeiten umfassen unter anderem: |
|
Handels- und Gesellschaftsrecht: |
|
Zurück |