Kontakt und Terminvereinbarung

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Immobilien- und Wohnungseigentumsrecht


Das Rechtsgebiet des Immobilien- und Wohnungseigentumsrecht umfasst sämtliche Fragen und Problemstellungen mit denen sich Personen auseinandersetzen müssen, wenn sie Eigentum an Wohnungen, Grundstücken (bebaut und unbebaut) oder gewerblichen Gebäuden begründen wollen.
Das Rechtsgebiet umfasst aber auch Fragen, die erst entstehen, wenn das Eigentum schon begründet worden ist. So regelt das Wohnungseigentumsrecht unter anderem auch die Rechte und Pflichten von Wohnungseigentümergemeinschaften untereinander und gegenüber Dritten.
Letztlich sind aber auch alle Problemstellungen erfasst, die mit dem Verkauf von Immobilien einhergehen.

Dieses Rechtsgebiet hat viele Anknüpfungspunkte mit dem Mietrecht.

Unsere Tätigkeiten umfassen unter anderem:

Immobilien- & WEG-Recht:
  • Vertragsüberprüfung von Kaufverträgen (Haus- und Wohnungskauf) und Makler- und Bauträgerverträgen,
  • außergerichtliche und gerichtliche Vertretung bei Baumängeln,
  • Gestaltung von Haus- und Gemeinschaftsordnungen für Eigentümergemeinschaften,
  • Beratung und Vorbereitung der Eigentümerversammlung,
  • Anfechtung von Beschlüssen einer Eigentümerversammlung,
  • außergerichtliche und gerichtliche Vertretung in Streitigkeiten zum Wohnungseigentumsrecht.
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