Kontakt und Terminvereinbarung

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Mietrecht


Durch das Mietrecht wird die Überlassung einer Sache zum Gebrauch gegen ein Entgelt geregelt. Als Schwerpunkt ist neben dem Wohnraummietrecht besonders das Gewerberaummietrecht zu nennen. Das Mietrecht erstreckt ich aber auch in das Familien- und Erbrecht sowie in Bereiche des Wirtschaftsrechts. Eine schwer überschaubare und teilweise unverständliche Gesetzgebung ist die Folge.

Gerne arbeiten wir für Sie die wichtigsten Aspekte heraus und erreichen mit Ihnen gemeinsam Ihr Ziel. Unsere Leistung erstreckt sich dabei auf alle Probleme die sich vor, während und nach dem Mietverhältnis ergeben können.

Unsere Tätigkeiten umfassen unter anderem:

Mietrecht:
  • Gestaltung und rechtliche Überprüfung von Mietverträgen.
  • Abwicklung vertraglicher Vereinbarungen.
  • Haftungsrisiken bei der Anbahnung und Durchführung von Mietverträgen.

Wohnraummietrecht:
  • Gestaltung von Wohnraummietverträgen.
  • Beratung bei der Minderung von Mietzinszahlungen.
  • Beratung und Vertretung in außergerichtlichen und gerichtlichen Verfahren über die Beendigung von Wohnraummietverträgen.
  • Verfolgung oder Abwehr von Schadensersatzansprüchen aus dem Wohnraummietvertrag.
  • Beratung bei Problemen mit der Betriebskostenabrechnung.

Gewerberaummietrecht:
  • Gestaltung von Gewerberaummietverträgen.
  • Überprüfung bereits vorhandener Gewerberaummietverträge.
  • Beratung und Vertretung in außergerichtlichen und gerichtlichen Verfahren über die Beendigung von Gewerberaummietverträgen.
  • Verfolgung oder Abwehr von Schadensersatzansprüchen aus Gewerberaummietverträgen.
Wir vertreten sowohl Vermieter als auch Mieter.
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