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Strafrecht


In der Rechtswissenschaft bezeichnet Strafrecht ein Rechtsgebiet, das sich mit Rechtsgüterschutz durch Beeinflussung des menschlichen Verhaltens befasst. Strafnormen sollen Menschen davon abhalten, fremde Rechtsgüter zu verletzen. Das Strafrecht sieht für schuldhaft begangenes Unrecht teils schwerwiegende staatliche Sanktionen vor.
Daraus folgen im wesentlichen zwei große Tätigkeitsfelder für den Rechtsanwalt auf dem Gebiet des Strafrechts. Zum einen kann der Rechtsanwalt als Strafverteidiger tätig werden und zum anderen als Vertreter der Nebenkläger, also der geschädigten Personen.

Unsere Tätigkeiten umfassen unter anderem:

Allgemeine Tätigkeiten:
  • Beratung und Unterstützung bei Vernehmungen aller Art,
  • Vertretung in allen Verfahrensabschnitten,
  • Wahl- und Pflichtverteidigung bundesweit,
  • Durchführung von Rechtsmittelverfahren (Berufung, Revision, Beschwerde),
  • Strafvollstreckung und Strafvollzug.

Strafrechtsgebiete:

  • Allgemeines Strafrecht,
  • Ordnungswidrigkeitenrecht,
  • BtmG (Betäubungsmittelstrafrecht),
  • Steuerstafrecht,
  • Jugendstrafrecht.

Nebenklagevertretung:
  • Beratung und Unterstützung bei Vernehmungen,
  • Vertretung in allen Verfahrensabschnitten.
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