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Wettbewerbs- & Urheberrecht


Das Rechtsgebiet des Wettbewerbs- & Urheberrechts begleitet die Kanzlei Harald Kropp & Koll. schon seit dem Tag der Gründung. Dies liegt zum einen daran, dass Rechtsanwalt Kropp bereits begleitend zu seinem Studium in einer größeren hamburger Kanzlei auf diesem Rechtsgebiet tätig war und zum anderen auch an dem Standort mitten im Industriegebiet in Göttingens. Die Probleme unserer Nachbarn auf diesem Rechtsgebiet lösen wir schon seit Jahren zuverlässig.

Unsere Mandantschaft besteht aber auch im Wettbewerbs- & Urheberrecht nicht nur aus Unternehmen. Durch das sogenannte Filesharing und der damit verbundenen Abmahnwellen, sind wir seit langem auch für Privatpersonen auf diesem Rechtsgebiet tätig. Die jahrelange Erfahrung im Umgang mit den "Abmahnkanzleien" kommt unseren Mandanten zu Gute.

Unter dem Begriff Wettbewerbsrecht werden nicht nur Problematiken aus dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), sondern auch kartellrechtliche Fragestellungen, aus dem GWB, PAngV oder HWG, behandelt.
Das Urheberrecht behandelt Fragen des UrhG, WahrnG oder dem VerlG. Es stellt das privatrechtliche Pendant zum Wettbewerbsrecht dar, welches das Ergebnis geistigen Schaffens auf gewerblicher Ebene schützt. 

Unsere Tätigkeiten umfassen unter anderem:

Wettbewerbsrecht:
  • Beratung zur Zulässigkeit von Wettbewerbsmaßnahmen,
  • Abwehr von irreführender Werbung,
  • Abwehr von Behinderungsstrategien,
  • Abwehr von ungerechtfertigten Abmahnungen.
  • Einstweiliger Rechtsschutz im Wettbewerbsrecht,
  • Beratung im Bezug auf Unterlassungserklärungen.

Urheberrecht:
  • Beratung und Gestaltung von Urheberrechtsverträgen (Nutzungs- und Lizenzverträge),
  • Verfolgung urheberrechtlicher Ansprüche,
  • Abwehr ungerechtfertigter Ansprüche, insbesonder beim Filesharing,
  • Beratung bei der Erstellung und Gestaltung von Unterlassungserklärungen.
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